ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Anwendungsbereich

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Wenn es sich um Bauleistungen handelt, die „Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C„. Die VOB ist im Buchhandel erhältlich; sie kann im Übrigen bei uns eingesehen werden.
1.2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, sowie sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.3. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote

2.1. Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden für uns erst bindend, wenn sie von uns bestätigt werden. Dies gilt auch für alle Änderungen, Zusatzvereinbarungen sowie andere mündliche Absprachen.
2.2 Waren, die sich bereits im Produktionsprozess befinden, können nicht mehr geändert werden und müssen wie ursprünglich bestellt abgenommen werden. Änderungen können nur vorgenommen werden, solange das Glas nicht zugeschnitten wurde und können Lieferverzögerungen zur Folge haben.
2.3. Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn im Angebot auf sie Bezug genommen wird.
2.4. Das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen sowie den von uns erstellten Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns vor. Sie gehen nach Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über.

3. Lieferung, Lieferfristen und Gefahrenübergang

3.1 Sofern ein Liefertermin nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlicher Fixtermin von uns zugesagt wurde, handelt es sich bei unseren Terminangaben um unverbindliche Anhaltspunkte. Ein verbindlicher Fixtermin kann erst nach schriftlicher und verbindlicher Vorlage aller technischen und sonstigen Einzelheiten eines Auftrages zugesagt werden. Jede Änderung dieser Details entbindet die Glaserei Schmitt von der Terminzusage. Das Verstreichen von vereinbarten Fixterminen befreit den Käufer nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Lieferung nach Ablauf der Frist ablehnen wird.
3.2 Mit der Übergabe der Ware an den Käufer, geht auch die Gefahr auf den Käufer über. Bei Auslieferung mit unseren Fahrzeugen geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware an dem von ihm angegebenen Ort bereitgestellt wird.

4. Preise

4.1. Die Preise schließen, soweit nichts anderes angegeben ist, die Mehrwertsteuer ein.
4.2. Erfolgt die Lieferung oder Leistung vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, 4 Monate nach Vertragsabschluss oder später, verpflichten sich die Vertragspartner, bei Änderung der Preisermittlungsgrundlagen über den Preis neu zu verhandeln.
4.3. Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbedingung kann nicht geltend gemacht werden. Jegliche nachträgliche Änderung der Leistung auf Wunsch des Kunden berechtigt die Glaserei Schmitt zu einer Preisanpassung. Wir sind berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten.

5. Leistungsvorbehalt

5.1. Von uns angegebene Lieferfristen gelten von dem Tag an, an dem uns der Auftraggeber verbindliche Maße und Angaben vollständig und zweifelsfrei zur Verfügung stellt, sofern er dazu verpflichtet ist. Sind wir für das Aufmaß verantwortlich, so muss der Auftraggeber rechtzeitig die notwendigen Vorleistungen erbringen.
5.2. Fälle höherer Gewalt und unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse wie z. B. Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Lieferanten, Rohstoffmangel, Transportbruch, Elementarschäden sowie Lieferverzögerungen oder Fehllieferungen unserer Lieferanten, für deren Verlässlichkeit wir grundsätzlich einstehen, berechtigen uns, zu entsprechend späteren Terminen zu leisten und Teilleistungen zu erbringen.

6. Gewährleistung

6.1. Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, vor allem von Glas und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Besteller zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet. Alle offensichtlichen Mängel sind spätestens binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
6.2. Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönungen sowie in dem Draht-Strukturlauf sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig.
6.3. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge leisten wir Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für Bauleistungen gilt § 13 VOB/B.
6.4. Keine Mängel stellen beispielsweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern dar:

a. unauffällige optische Erscheinungen

b. farbige Spiegelungen (Interferenzen)

c. optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und bei vorgespannten Gläsern („Hammerschlag“ und „Hitzepickel“)

d. Verzerrungen des äußeren Spiegelbildes („Doppelscheibeneffekt“) bei Isoliergläsern

e. Aufhängepunkte bei vorgespannten, Biegenarben bei gewölbten Gläsern.

f. Glasbruch nach abgenommener Montage

6.5 Bei ESG kann es durch Nickelsulfid-Einschlüsse zu Spontanbrüchen kommen. Durch einen Heisslagerungstest kann dieses Risiko reduziert werden. Aber auch mit den modernsten Tests (ESG-H) ist es heute leider nicht möglich, derartige Scheiben zu 100 % auszusortieren, so dass ein nicht vermeidbares Restrisiko verbleibt. Sollten Brüche auftreten, so stellen diese KEINEN Reklamationsgrund dar! Jegliche Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.6 Zur Beurteilung der Qualität unserer Glasprodukte legen wir die technische Richtlinie (TR) Nr. 9 „Visuelle Prüf-und Bewertungsgrundsätze für Verglasungen am Bau“ zugrunde.

7. Dichtigkeit und Pflege von Duschabtrennungen

7.1. Nach DIN 14428 müssen Duschabtrennungen Schutz gegen Spritzwasser bieten.[…] „Der Spritzwasserschutz wird zwar auf Grundlage dieser Norm beurteilt, doch werden in dieser Norm keine einzuhaltenden Grenzwerte angegeben, da in Deutschland keine gesetzlichen Bestimmungen existieren, die für den vorgesehenen Verwendungszweck des Produktes einzuhaltende Leistungsmerkmale fordern.„[…] 7.2. „Eine rahmenlose Duschabtrennung ist kein Aquarium„. Konstruktionsbedingt kann bei rahmenlosen Duschkabinen keine 100%ige Dichtigkeit gewährleistet werden. Es ist demnach nicht zu vermeiden, dass Spritzwasser nach außen austritt. Ein Einbau auf einer superflachen Duschtasse oder auf dem Fliesenboden kann diesen Effekt verstärken. Gering austretende Wassermengen sind zulässig und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Die Glaserei Schmitt übernimmt keine Haftung für Schäden an den Fliesen die durch Bohrarbeiten entstehen, sobald der durch die Glaserei Schmitt vorgegebene Mindestabstand aller Bohrungen von 50 mm ab Fliesenaußenkante unterschritten wird.
7.3. Eine regelmäßige Reinigung der Duschabtrennung ist auch trotz Beschichtungen unumgänglich. Hierzu sollten säurefreie, nicht ätzende Reiniger sowie weiche, nicht scheuernde Lappen oder Tücher verwendet werden. Grundsätzlich raten wir von der Verwendung von Mikrofasertüchern ab, da diese die Oberfläche verkratzen und die Beschichtungen ablösen können. Die Dichtprofile sind abnehmbar und können ausgetauscht werden. Da es sich hier um Verschleißteile, ähnlich dem Scheibenwischer am Auto handelt, gilt hier eine verkürzte Gewährleistungszeit von 6 Monaten nach Abnahme.
7.4 Verunreinigungen und/oder Beschädigungen an Gläsern und Beschlägen, welche auf unsachgemäße Nutzung oder unzureichende Pflege zurückzuführen sind, sind grundsätzlich von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen, die bei Besitzübertragung bestehen, auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind.
8.2. Bei Verarbeitung mit fremden, uns nicht gehörenden Sachen werden wir Mit-eigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts unseres Stoffes zu den fremden verarbeiteten Waren. Der Besteller verarbeitet für uns.
8.3. Wird die von uns gelieferte Ware veräußert oder verbaut, so werden die dadurch entstehenden Kaufpreis- oder Werklohnforderungen schon jetzt an uns abgetreten, und zwar in Höhe des Liefergegenstandes.
8.4. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignung, sind dem Besteller nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen.

9. Schadenersatz

9.1. Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern wir nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit (auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen) oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften in Anspruch genommen werden oder Deckung über eine Haftpflichtversicherung besteht. Dieser Haftungsausschluss betrifft Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Gewährleistung und unerlaubter Handlung.

10. Gerichtsstand

10.1. Gerichtsstand ist für alle Ansprüche aus Verträgen, denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen:
Registergericht : Amtsgericht Wiesbaden
Registernummer : HRA 10531
Glaserei Schmitt GmbH & Co. KG
Geschäftsführer : Rainer Schmitt

11. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WERKVERTRÄGE

11.1 Für Werkverträge sind zusätzlich die nachstehenden Besonderen Bestimmungen anzuwenden. Für Bauleistungen gilt ergänzend die VOB.
11.2 Angaben des Bestellers: Fehler aus den vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen gehen zu Lasten des Bestellers, sofern sie trotz sorgfältiger Überprüfung nicht erkennbar sind.
11.3. Anpassungsvorbehalt: Unsere Preise verstehen sich für ununterbrochene Abwicklung der von uns zu erbringenden Leistungen in der normalen Arbeitszeit. Für die auf Wunsch des Bestellers durchgeführten Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter nicht vorhergesehenen erschwerten Bedingungen werden, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, die zusätzlich anfallenden Kosten erhoben. Dies gilt auch, wenn auf Verlangen des Bestellers zusätzliche, im Angebot nicht aufgeführte Leistungen zu erbringen sind.

12. Zahlung

12.1 Die Bezahlung des Rechnungsbetrages erfolgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ohne Abzug. Rechnungsbeträge sind unverzüglich, bei Lieferung, oder nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
12.2 Der Zahlungsverzug tritt mit Erhalt der Rechnung ein